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BAG, 17.12.1958 - 1 AZR 349/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Leistungsklage - Übergang zur Feststellungsklage - Einwilligung des Beklagten - Schadensumfang - Feststellungsinteresse - Friedenspflicht - Wilder Streik - Bruch des Arbeitsvertrages - Abwehraussperrung - Kündigungsfrist des einzelnen Streikteilnehmers
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 02.05.1957 - 3 Sa 145/57
- BAG, 17.12.1958 - 1 AZR 349/57
Papierfundstellen
- BB 1959, 304
- DB 1959, 378
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 31.10.1958 - 1 AZR 632/57
Friedenspflicht - Schlichtungsvereinbarung der IG Metall
Auszug aus BAG, 17.12.1958 - 1 AZR 349/57
Darin ist gleichseitig die Feststellung enthalten, daß eine solche abschließende Bezifferung erst recht zur Zeit der Klageeinreichung nicht möglich war, was für das Feststellungsinteresse nach der feststehenden Rechtsprechung des Senats genügt (vgl. das zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil des Senats vom 31. Oktober 1958, 1 AZR 632/57, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht). - BAG, 28.01.1955 - GS 1/54
Grundsätze für die rechtliche Bewertung eines Arbeitskampfes
Auszug aus BAG, 17.12.1958 - 1 AZR 349/57
Zwar hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Arbeitskampfbeschluß vom 28. Januar 1955 (BAG 1, 291) ausgesprochen, daß Arbeitnehmer ohne Kündigung und ohne Verstoß gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen die Arbeit niederlegen dürfen, wenn sie sich an einem legitimen gewerkschaftlichen Streik um die Arbeitsbedingungen beteiligen.
- BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
Dabei kann dahinstehen, ob die Mitglieder einer Gewerkschaft, die über einen bestimmten Regelungsgegenstand einen Tarifvertrag geschlossen hat, während dessen Laufzeit sich an einem Arbeitskampf der konkurrierenden Gewerkschaft über denselben Regelungsgegenstand beteiligen dürfen (vgl. dazu, dass die tarifliche Friedenspflicht grundsätzlich nur die Verbände und nicht deren Mitglieder trifft, BAG 17. Dezember 1958 - 1 AZR 349/57 - AP TVG § 1 Friedenspflicht Nr. 3, zu 4 der Gründe;… Däubler/Reim TVG § 1 Rn. 989). - BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 175/01
Schadensersatzanspruch eines Wahlvorstandsmitglieds
Er wird auch nicht verpflichtet, hinsichtlich des im Laufe des Rechtsstreits übersehbar gewordenen Teils des Schadens zur Leistungsklage überzugehen (BAG 17. Dezember 1958 - 1 AZR 349/57 - AP TVG § 1 Friedenspflicht Nr. 3, zu 2 der Gründe; 31. Oktober 1972 - 1 AZR 11/72 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 80 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 15; BGH 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99 - NJW 2001, 1431 ff.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 59. Aufl. § 256 Rn. 79). - KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.12.2008 - KGH.EKD I-0124/P16 Der im Beschwerderechtszug erstmals gestellte Hauptantrag erweitert den Rechtsstreit gem. § 264 Nr. 2 (früher: § 268 Nr. 2) ZPO um den Streitgegenstand, der im ersten Rechtszug nur Vorfrage zu dem dort letztlich gestellten Antrag war; das ist prozessual zulässig (vgl. BAG vom 17. Dezember 1958 - 1 AZR 349/57 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Friedenspflicht); es bedarf für diese Erweiterung auch nicht der Zustimmung der übrigen Verfahrensbeteiligten (vgl. BAG vom 5. April 1962 - 5 AZR 486/61 - AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).